Schulbuchausleihe

Es gibt zwei Formen der Ausleihe

Unentgeltliche Ausleihe = Lernmittelfreiheit     

  • Eltern oder Sorgeberechtigte stellen Antrag

  • Antrag ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden

  • Teilnahme ist kostenfrei

  • Schüler erhält alle Schulbücher und alle Druckschriften wie z.B. Arbeits- und Übungshefte

Entgeltliche Ausleihe

  • Eltern oder Sorgeberechtigte melden Teilnahme im Internetportal an

  • Ausleihe erfolgt gegen eine Gebühr (Kostenersparnis ⇨ bis zu zwei Drittel des Ladenpreises)

  • Teilnahme ist freiwillig

  • Schüler erhält alle Schulbücher (Bücher werden nicht mehr als 3 Jahre verwendet)

Weitere Informationen finden Sie unter www.LMF-online.rlp.de